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Hebammenbetreuung NEU ab 2017

  • privatehebamme
  • 5. Jan. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Hebammen bieten kompetente Betreuung vor und während der Schwangerschaft, unter der Geburt sowie in der Zeit danach!

Seit Jänner 2017 gilt ein neues vereinfachtes Schema für Hebammenbetreuung: es ist egal wann man nach der Geburt das Krankenhaus verlässt - man hat immer Anspruch auf Hebammenbetreuung in den ersten 8 Lebenswochen des Kindes! Es gibt keine Regelung der vorzeitigen Entlassung mehr :-)


 
 
 
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