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Hebammenbetreuung NEU ab 2017

Hebammen bieten kompetente Betreuung vor und während der Schwangerschaft, unter der Geburt sowie in der Zeit danach!

Seit Jänner 2017 gilt ein neues vereinfachtes Schema für Hebammenbetreuung: es ist egal wann man nach der Geburt das Krankenhaus verlässt - man hat immer Anspruch auf Hebammenbetreuung in den ersten 8 Lebenswochen des Kindes! Es gibt keine Regelung der vorzeitigen Entlassung mehr :-)


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